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Das Hauptziel des Betreuten Wohnen ist Betroffenen so viel Verantwortung und Selbstbestimmung wie möglich zu belassen. Sie sollen dabei gefördert werden, ihr Leben selbstständig gestalten zu können. Durch die kontinuierliche Begleitung, Förderung und Unterstützung im Betreuten Wohnen soll in den drei Bereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit, ein Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.
Aufnahmeverfahren
Voraussetzungen für die Aufnahme im Betreuten Wohnen der REAS sind:
- Bereitschaft zu Leben im Betreuten Wohnen
- Kein permanentes Angewiesen sein von Betreuungspersonal
- Die Fähigkeit, seinen Alltag weit möglichst selbstständig zu bewältigen
- Einlassen und Wahrnehmen von Behandlung und Termineinhaltung bei einem niedergelassenen Facharzt der Psychiatrie
- Motivation, für sich und sein Leben Verantwortung zu übernehmen
- Die Bereitschaft, einer Tätigkeit nachzugehen (Tagesstruktur)
- Die Bereitschaft, sich auf das Betreuungspersonal einlassen zu können, Ziele zu besprechen und getroffene Vereinbarungen einzuhalten
Zu Anfang einer möglichen Aufnahme im Betreuten Wohnen der REAS steht ein unverbindliches persönliches Informationsgespräch mit dem Interessent als auch mit den zuständigen FachkollegInnen. Die potentielle Bewerber soll hier die Möglichkeit erhalten, sich ein eigenes Bild über das Angebot zu machen. Gleichzeitig dient dieses Gespräch den FachkollegInnen dazu, Zugangsvoraussetzungen zu klären und die Motivation der Bewerber einzuschätzen.
Ist das Interesse an einer Aufnahme vorhanden, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Schriftliche Bewerbung sowie Kurzlebenslauf
- Fachärztliches Gutachten, in welchem das Vorhandensein einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bescheinigt wird
- IBRP (ab 2010 nach ITP)
- Hilfeplan
- Kosten
Grundlage ist der Betreuungsarbeit ist der Betreuungsvertrag, der die Verbindlichkeit der Leistung regelt, der zwischen REAS GmbH und Bewerber geschlossen wird. Über die Aufnahme in das Betreute Wohnen entscheidet auf der Grundlage der Antragsannahme des örtlich zuständigen Trägers der Sozialhilfe, das zuständige Zielgruppenmanagement des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen in Verbindung mit der regionalen Hilfeplankonferenz. Zusammen mit dem Klient ggf. Angehörigen und / oder gesetzlichen Betreuern wird ein Individueller Behandlungs – und Rehabilitationsplan (IBRP) sowie ein Antrag auf Leistung Betreutes Wohnen nach dem SGB XII erstellt und beim örtlichen Träger eingereicht. Gegebenenfalls bietet das Betreute Wohnen Unterstützung bei der Beantragung von weiteren Formalitäten wie Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. ergänzende Leistungen und / oder andere Maßnahmen zur Existenzsicherung an. Die Unterlagen werden anschließend in der Hilfeplankonferenz beraten und es wird eine Empfehlung für das Betreute Wohnen ausgesprochen. Auf der Basis dieser Empfehlung kann der LWV nun eine Entscheidung bezüglich der Kostenübernahme treffen.
Ausschlusskriterien:
- Nicht aufgenommen werden können folgende Personen:
- Personen, bei denen eine akute Suchterkrankung im Vordergrund steht
- Dauerhafte Selbst – oder Fremdgefährdung
- Das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit
- Personen mit einer primär geistigen und / oder hirnorganischen Schädigung
Finanzierung des Betreuten Wohnen
Seit 2005 werden die Leistungen des Betreuten Wohnens nach Fachleistungsstunden vergüten. Leistungsträger ist der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen. Bei Fragen bezüglich der Vermögensfreigrenzen sowie der Einkommensberechnung geben die zuständigen Sozialämter gerne Auskunft.
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