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Medizinische Rehabilitation
Nach Aufnahme stehen medizinische Rehabilitationsleistungen einschließlich arbeitsdiagnostischer Maßnahmen im Vordergrund. Schwerpunktmäßig geht es hierbei darum, krankheitsbedingte Symptome zu behandeln mit dem Ziel der Stabilisierung in allen Lebensbereichen. Im Einzelnen erfolgen medizinische Behandlungsmaßnahmen und Verlaufsbeobachtungen, Sicherstellung der medikamentösen Behandlung, Durchführung von verhaltenstherapeutischen Einzel- und gruppentherapeutischer Maßnahmen einschließlich Psychodiagnostik (Problembewältigung, Entwicklung eines Krankheitskonzeptes, Wahrnehmungstraining hinsichtlich krankheitsrelevanter Symptome, Einüben von Bewältigungsstrategien und Problemlösekompetenz), ferner die Durchführung von soziotherapeutischen Fördermaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz (Freizeitverhalten, Konfliktfähigkeit, Selbstbehauptung), psychiatrische Krankenpflege mit dem Ziel der Verselbstständigung im persönlichen Lebensbereich (Haushaltstraining, Verlaufsbeobachtung einschließlich Vermittlung eines im Umgang mit der Erkrankung notwendigen Selbstmanagements), Ergotherapie zur Arbeitsdiagnostik (Konzentrationsfähigkeit, Sozioemotionale Kompetenz, Wahrnehmung, Ausdauer, psychomotorische Belastungsfähigkeit, kognitive Defizite) und Belastungserprobung in Arbeitszusammenhängen (schrittweise Heranführung an eine eigenständige Tagesstruktur, Förderung der Ich-Kompetenz zur Bewältigung von Belastungsstörungen, Evaluierung spezieller Faktoren hinsichtlich der beruflichen Neigung sowie Belastungsfähigkeit).
Auftreten akuter Krisen können tagsüber im Rahmen der medizinischen Behandlung, nachts über den täglich ab 17.30 h zu erreichenden Bereitschaftsdienst der REAS-RPK behandelt werden. Kurzfristige stationäre Behandlungsmaßnahmen sollen grundsätzlich vermieden werden, können jedoch im Rahmen der bestehenden engen Kooperation Diagnose bezogen mit den zuständigen Zentren für Soziale Psychiatrie und Landeskrankenhäusern vorgenommen werden. Eine zwischenzeitliche stationäre Behandlungsmaßnahme bis zu einer Dauer von 30 Tagen führt in der Regel nicht zu einer Unterbrechung der bestehenden Kostenzusage.
Auftreten interkurrenter Erkrankungen werden in der Regel durch niedergelassene (Fach-) Ärzte behandelt. Die psychiatrische Behandlung bleibt in alleiniger Verantwortung der REAS-RPK.
Bereits bestehende fachärztliche Therapiemaßnahmen werden in das Behandlungsprogramm einbezogen. Die medizinische Behandlung kann (und soll) nach Absprache mit den behandelnden Ärzten der REAS GmbH & Co. KG weitergeführt werden. Die Gesamtverantwortung für die ärztliche Behandlung obliegt der ärztlichen Leitung der REAS-RPK. Die notwendige medikamentöse Therapie (Medikamenteneinnahme) erfolgt in der Regel je nach Krankheitsbild überwacht oder selbständig durch Personal und RehabilitationsteilnehmerIn.
Während der Rehabilitationsmaßnahme ist aus therapeutischen Gründen eine begleitende ambulante Psychotherapie grundsätzlich nicht möglich.
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