Das ambulante Betreute Wohnen

Ein weiterer Baustein der REAS

Unter dem Begriff Betreutes Wohnen werden verschiedene Wohnformen (Einzelwohnen, Wohngemeinschaft, Lebensgemeinschaft) verstanden, in denen psychisch kranke Menschen von Fachkräften betreut werden. Die Betreuung soll sicherstellen, dass sie ihre individuelle Problemlage unter Beibehaltung größtmöglicher Autonomie bewältigen können.

Beim Betreuten Wohnen handelt es sich um eine aufsuchende ambulante Maßnahme mit sozialpädagogischer und sozialtherapeutischer  Betreuung/Begleitung. Es unterscheidet sich von einer stationären Maßnahme vor allem dadurch, dass das Betreuungspersonal nicht 24 Stunden anwesend ist, eine kontinuierliche Betreuung aber gewährleistet wird. Die Aufenthaltsdauer sowie der zeitliche Umfang der Betreuung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf des Einzelfalls.

Betreutes Wohnen bedeutet hiermit, Hilfe und Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen (Alltagsführung, Selbstversorgung, Freizeitgestaltung etc.) zu gewährleisten.
Es umfasst zudem auch eine Förderung hinsichtlich der Tagesgestaltung. Die Betreuten haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Fähigkeiten, an einer tagestrukturierenden Maßnahme (zum Beispiel Werkstatt für behinderte Menschen) teilzunehmen.

Rechtsgrundlagen des Betreuten Wohnen sind im Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII)
zu finden.

 

bwa

REAS GmbH & Co. KG * Am Steinhügel 1 * 64397 Modautal/Asbach * Tel.: 0 61 67 - 79 00 - 0 * Fax: 0 61 67 - 79 00 - 27 * E-Mail: info@reas.de

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