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Berufliche Rehabilitation
Im Rahmen der REAS-RPK können mit zunehmender Stabilisierung des Krankheitsbildes spezielle berufliche Rehabilitationsmaßnahmen im Hinblick auf den erlernten Beruf bzw. aufbauend auf vorhandene Fähigkeiten eingeleitet werden. Hierzu zählen insbesondere Berufsfindungsmaßnahmen (Erprobung geeigneter Berufsfelder, orientierende Diagnostik unter begleitender medizinischer Behandlung) einschließlich der Arbeitserprobungsmaßnahmen (Orientierung im erlernten oder angestrebten Beruf, Praktika, Förderung der beruflichen Leistungsfähigkeit). Berufsvorbereitungsmaßnahmen sowie berufliche Anpassungsmaßnahmen werden vorrangig unter Einschluss der medizinischen Rehabilitation im Rahmen von regulären Arbeitsplatzangeboten unter Mitwirkung der kooperierenden Arbeitgeber bzw. Maßnahmeträger durchgeführt.
Die Rehabilitationsmaßnahme erfolgt demnach im Rahmen einer Kooperation zwischen allen Beteiligten. Individuelle berufliche Rehabilitationsplanungen erfolgen zur Zeit in Zusammenarbeit mit den Reha-Beratern des Arbeitsamtes und der der Rentenversicherungsträger. Im Weiteren sind gezielte Berufsfindungs- und Rehabilitationsvorbereitungslehrgänge sowie die Einbeziehung von speziellen Rehabilitationsmaßnahmen einschließlich der Planung konkreter Umschulungsmaßnahmen mit den Berufsförderungswerken der Umgebung grundsätzlich vereinbar. Die unmittelbare Einbeziehung von Arbeitgebern zur Praxiserprobung bleibt vorrangiges Ziel der REAS GmbH & Co. KG.
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